POLYKUM kompakt 2014/1 zum download
Rückblick: Workshop EEG, Stromsteuerentlastung und Mittelstandsförderung
Auf dem POLYKUM-Workshop zu EEG, Stromsteuerentlastung und Mittelstandsförderung am 08. Mai 2014 in Schkopau, Sachsen-Anhalt, standen die Energie-Umlagebefreiungen und hier insbesondere die Neuregelung des EEG sowie das Mittelstandsförderprogramm ZIM in jeweils einem Vortrag im Fokus.
In seinem Vortrag behandelte Jörg Sieverding von der DMP Steuerberatungsgesellschaft das komplexe Thema der Energie-Umlagebefreiungen. Zunächst stellte er die einzelnen Umlagen vor. Umlagebefreiungen seien auf alle Umlagen möglich, so Sieverding, die Anträge dafür sind jedoch alle verschieden und müssen bei unterschiedlichen Stellen eingereicht werden.
Im Mittelpunkt seines Vortrages standen die aktuell abzusehenden Änderungen für die EEG-Umlagebefreiung. Der am 07.05. veröffentlichte Referentenentwurf des neuen EEG, der in Kürze im Bundestag beraten wird, sieht einige gravierende Veränderungen vor. Voraussetzung für die Begrenzung nach EEG soll nicht mehr wie bisher die Zugehörigkeit zum produzierenden Gewerbe, sondern nach der neuen Anlage 4 zu „handelsintensiven Branchen“ sein, wobei die konkrete Einordnung über vorgegebene Listen erfolgt.
So soll es künftig eine Liste 1 („gut“) und eine Liste 2 („schlecht“) geben. Die Zugehörigkeit zu der einen oder anderen Liste trägt maßgeblich zu der Entscheidung bei, wer drinnen bleibt und wer draußen ist. Die Zugehörigkeit zu der jeweiligen Liste ist teilweise schwer nachvollziehbar: Während zum Beispiel Folienextrudeure auf der Liste 1 stehen, fallen „Hersteller sonstiger Kunststoffwaren“ unter die Liste 2. Unklar ist zum Beispiel auch, wie im Falle von gemischten Zugehörigkeiten (ein Teil des Unternehmens fällt in Liste 1, ein anderer Teil in Liste 2) entschieden wird. Für Unternehmen der Liste 1 muss im Jahr 2014 das Verhältnis von Stromkosten und Bruttowertschöpfung mindestens 16% betragen, wobei der Wert in den Folgejahren weiter steigen soll, für Unternehmen der Liste 2 beträgt der Schwellenwert mindestens 20%.
Während Leiharbeiter sich bisher mindernd auf die Bruttowertschöpfung ausgewirkt haben, dürfen diese künftig nicht mehr abgezogen werden. Betriebsaufspaltungen könnten eine sinnvolle Möglichkeit der Minderung darstellen.
Der Entwurf sieht eine Antragsverlängerung bis zum 30.09.2014 vor, hierfür muss er jedoch vor dem 30.06. in Kraft treten. Da es keinen Bestandsschutz gibt, wenn dieser Termin verpasst wird, sollte jeder Antragsteller jetzt seinen alten Antrag nach dem derzeit geltenden Gesetz bei der BAFA stellen.
Aufgrund der Komplexität der Umlagebefreiungen empfiehlt Herr Sieverding jedem Unternehmen, eine dafür zuständige Person einzusetzen. Vor einer Entscheidung über eine Nichtantragstellung sollte eine kompetente Beratung eingeholt werden. Herr Sieverding und seine Kollegen stehen hierfür gern zur Verfügung.
Im zweiten Vortrag stellte Herr Markus Klätte vom Steinbeis Transferzentrum RTM das „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ und die von Steinbeis RTM angebotenen Möglichkeiten der Unterstützung bei der Antragstellung, Durchführung sowie Controlling und Abrechnung vor.
Das Programm für marktorientierte Technologieförderung gehört zu den wirksamsten Förderprogrammen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Gefördert werden anwendungsbezogene FuE-Projekte von innovativen mittelständischen Unternehmen und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen. Das Programm ist technologie- und branchenoffen.
Im Vortrag ging Herr Klätte auf Programmziele und Programmbausteine, Zugangsvoraussetzungen und Zugangsmöglichkeiten sowie unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten ein. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die entweder allein oder im Verbund mit anderen KMU und/oder Forschungseinrichtungen ein gefördertes Vorhaben durchführen können.
Herr Klätte zeigte Vorteilhaftigkeitsberechnungen für antragstellende Unternehmen auf und gab praktische Hinweise zu Projektplanung, Antragstellung, Projektdurchführung, Mittelabruf und Projektabrechnung sowie zur Kooperation mit dem Projektträger AiF. Anhand von Beispielen wurde plastisch vermittelt, mit wie wenig Aufwand Anträge gestellt und nicht rückzahlbare Fördermittel in erheblicher Größenordnung in Anspruch genommen werden können.
Neben der Projektarbeit im Unternehmen sind im Rahmen des ZIM-Programms auch die Nutzung von innovationsunterstützenden Dienst- und Beratungsleistungen Dritter zusätzlich förderfähig.
Das Steinbeis Transferzentrum R.T.M. betreut seit Jahren ZIM-Förderprojekte von der Planung bis zur Endabrechnung der Fördermittel und steht Interessenten gern mit Rat und Tat zur Verfügung.
Gern schicken wir Ihnen ausführliche Informationen zu beiden Workshops per Mail zu. Bitte senden Sie eine entsprechende Anfrage an Herrn Dr. Michael Busch.