Förderung: Attraktive Zuschüsse für Forschung und Entwicklung

Das Land Sachsen-Anhalt und die Europäische Union fördern Anstrengungen für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung mit Zuschüssen von bis zu 50 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen sogar mit bis zu 70 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben.

Ob für forschendes Personal, für Instrumente und Ausrüstungen, für externe Untersuchungen oder für die Anmeldung von Schutzrechten: Wer im Bereich Forschung und Entwicklung aktiv ist, weiß, Innovationen kosten zunächst viel Geld, Zeit und Engagement, bevor sie – hoffentlich – erfolgreich am Markt platziert werden können.

Das Land Sachsen-Anhalt greift deshalb, unterstützt von der Europäischen Union, Unternehmen und anderen im Bereich Forschung und Entwicklung tätigen Akteuren unter die Arme.

Anträge für das Programm Forschung und Entwicklung, das noch bis 2027 läuft, können von Firmen der gewerblichen Wirtschaft, von Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung und von Hochschulen bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt werden.

Nähere Informationen und Beratung erhalten Sie bei den Ansprechpartnern der Investitionsbank:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/innovativ-sein/forschung-und-entwicklung